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Hallo Liebe Bogenschützen,

ab sofort gilt auf dem Parcour die 3G Regelung. Wir möchten Euch bitten, dies zu berücksichtigen.

Wir bitten um Euer Verständnis und wünschen allen Bogenschützen, viel Spaß!

Unsere allgemeine Parcourregeln behalten ihre

Gültigkeit und sind einzuhalten.

Liebe Parcourbesucher des 3D Parcour im Schneetal Wemding!

Die Bayerische Staatsregierung hat seitens der Corona Krise folgende Vorgaben bzw. Richtlinien erlassen.

Unsere geltende PARCOURSORDNUNG wurde deshalb ERWEITERT, welche ab sofort und bis auf Widerruf gilt. Als Parcoursbetreiber sind wir verpflichtet diese einzuhalten.

Grundvoraussetzung dafür, ist die strikte Einhaltung der Hygiene-u. Abstandsregeln.

  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutz bei der Anmeldung und im direkten Gespräch
  • Mindestabstand von 1,5 m bis 2 m unbedingt einhalten
  • Handdesinfektion vor dem Eintrag ins Parcourbuch verwenden (Spender steht bereit)
  • Eintrag ins Parcourbuch ist zwingend für jeden

Schützen, Schützin, auch Kinder erforderlich, alle einzeln auflisten  - dies gilt auch für Vereinsmitglieder!!!!!!!

  • Anmeldeformular muss vollständig und leserlich ausgefüllt werden!
  • Maximal 5 Personen gleichzeitig auf dem Einschießplatz, hier darf nur eine familienfremde Person dabei sein
  • Jeder Schütze zieht nur seine eigenen Pfeile
  • Scheiben/Ziele/3D-Tiere nicht mit bloßer Haut berühren! Zum Pfeileziehen Handschuh/Tuch benützen oder mit einem anderen bedeckten Körperteil dagegenstemmen!
  • Bei mehreren Gruppen auf dem Parcour, mind. eine Station Sicherheitsabstand
  • Beim Überholen von Schützen Mindestabstand einhalten!
  • Es befindet sich immer nur ein Schütze am Pflock
  • Nach Beendigung der Parcourrunde unbedingt aus dem Parcourbuch austragen
  • Eigenes Schreibmaterial (Kugelschreiber) verwenden

Zur Erklärung: Diese Daten werden im Rahmen der Richtlinien des DSGVO behandelt und nur im Fall, dass ein Schütze oder Schützin positiv auf Covid19 getestet wird und er/sie angibt auf einen unsere Parcours gewesen ist, den offiziellen Behörden vorgelegt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach 6 Monaten vernichtet. Wir sind als Verein/Parcoursbetreiber dazu verpflichtet diese Personenstammdaten vollständig zu führen und dafür verantwortlich.

Die Einhaltung der Verhaltensregeln wird kontrolliert, bei nicht Einhalten der Regeln wird ein Parcoursverbot verhängt!

BSSB-Info von 6. Mai 2020

https://www.bssb.de/bssb/BSSB-Info_-_Aktuelles_zur_Covid-19-Pandemie_-_Stand_06-05-2020.pdf

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