Parcour Regeln des 3d/Feld-Parcour im Schneetal, Wemding
Die Benutzung des Parcours ist nur zu den angegebenen Zeiten und nur für erfahrene Schützen – am Tag der Unterschrift – gestattet.
Ungeübte Schützen dürfen den Parcours nur in Begleitung eines erfahrenen Schützen benutzen. (ggf. vorher Einweisung bei Bogensport Siebert, Wolfgangstr. 8, 86650 Wemding)
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines haftenden Erwachsenen den Parcours benutzen! Die Aufsichtsperson haftet für Kinder und Jugendliche!
Es muss vor Schiessbeginn eine Schiesskarte erworben werden, hier Name, Anschrift etc. erfasst werden und sich im Parcoursbuch eingetragen werden.
Schießen Sie niemals, bevor sich nicht alle Personen weit sichtbar vom Ziel entfernt haben!
Achten Sie darauf, dass sich alle Personen beim Schießen hinter dem Abschusspflock befinden!
Halten Sie sich niemals hinter einer Person auf, die Pfeile aus dem Ziel zieht!
Richten Sie den Bogen weder mit – noch ohne Pfeil auf eine Person!
Schießen Sie niemals einen Pfeil wahllos in die Luft. Es ist unmöglich zu ermessen, wo der Pfeil landet!
Schießen Sie niemals mit defektem Material. Ein defekter Pfeilschaft (z.B. nach Steinschuss oder Abpraller) kann beim Schuss schwere Verletzungen verursachen!
Bogen niemals ohne Pfeil leer schießen! Bruchschäden können zu Verletzungen führen!
Im Parcours herrscht die Einbahnregelung! Gehen Sie niemals in die entgegengesetzte Richtung!
Der Parcours darf nur in Richtung der dafür vorgesehenen Wegweisern begangen werden. Abkürzungen sind tunlichst zu vermeiden!
Jeder Schütze erklärt hiermit, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung für alle am Schießbetrieb teilnehmenden Personen verfügt.
Auf dem Parcours ist ausschließlich das Schießen mit Bögen erlaubt. Das Schießen mit Armbrust ist verboten. Zum Schießen sind nur Feld- und Kugelspitzen erlaubt. Compoundbogen bis max. 60 LBS.
Die jeweiligen Ziele dürfen nur von den dafür vorgesehenen Pflöcken beschossen werden.
Beim Pfeilsuchen ist der Bogen sichtbar vor das Ziel zu stellen! Wer das nicht tut, befindet sich in extremer Lebensgefahr!
Das Schießen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet. Jede mutwillige Sachbeschädigung, sowie Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
Auf dem Parcours herrscht in Anlehnung an die waldgesetzlichen Bestimmungen absolutes Rauchverbot!
Hunde dürfen nur an der Leine mitgeführt werden!
Regelverstöße und Beschädigungen sind sofort dem Betreiber zu melden. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Schützen.
Haftung des Schützen
1. Der Schütze haftet für Schäden, die schuldhaft durch ihn entstehen. Er haftet auch für das Verschulden von Schützen und Gästen, die sich mit Wissen, Duldung und auf Veranlassung des Schützen im oder am Parcours aufhalten. Für höhere Gewalt haftet er nicht.
2. Der Parcoursbetreiber überträgt die Haftung für Personen- und Sachschäden für die Zeit der Benutzung des Parcours auf den Schützen.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich den Erhalt der Parcours-Regeln und verpflichte mich auch diese einzuhalten. Meine Unterschrift ist Voraussetzung um am Parcoursschießen teilzunehmen. Diese Parcourskarte berechtigt zur einmaligen Nutzung des Parcours am Tag der Unterschrift!
Ich habe die Sicherheitshinweise gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen:
Name: ……………………………………………………………………………… Vorname:……………………………………….………………………………
Adresse(vollständig).:………………………………………………………………………………………………………………………………….
Telefonnummer (WICHTIG): ……………………………………………………………………………………………
Datum/Unterschrift). ……………………………………………………………………………………………………..………………..