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PARCOURREGELN

  • Die Benutzung des Parcours ist nur zu den angegebenen Zeiten und nur für erfahrene Schützen – am Tag der Unterschrift – gestattet.
  • Ungeübte Schützen dürfen den Parcours nur in Begleitung eines erfahrenen Schützen benutzen. (ggf. vorher Einweisung bei Bogensport Siebert, Wolfgangstr. 8, 86650 Wemding)
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen den Parcours benutzen
  • Es muss vor Schiessbeginn eine Schiesskarte erworben werden, hier Name, Anschrift etc. erfasst werden und sich im Parcoursbuch eingetragen werden.
  • Das Schießen erfordert immer ein von Mensch und Tier freies Schussfeld. Jeder Schütze trägt für seinen Schuss die Verantwortung.
    Jeder Schütze erklärt hiermit, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung für alle am Schießbetrieb teilnehmenden Personen verfügt.
  • Auf dem Parcours ist ausschließlich das Schießen mit Bögen erlaubt. Das Schießen mit Armbrust ist verboten. Zum Schießen sind nur Feld- und Kugelspitzen erlaubt.
  • Die jeweiligen Ziele dürfen nur von den dafür vorgesehenen Pflöcken beschossen werden.
  • Werden Pfeile neben oder hinter einem Ziel gesucht, so ist das beschossene Ziel zu sichern (Bogen anlehnen o.ä.). So gekennzeichnet Ziele dürfen nicht beschossen werden.
  • Das Schießen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet. Jede mutwillige Sachbeschädigung, sowie Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
  • Auf dem Parcours herrscht in Anlehnung an die waldgesetzlichen Bestimmungen absolutes Rauchverbot.
  • Falls Hunde mitgeführt werden, sind diese über die gesamte Nutzungszeit des Parcours angeleint zu halten.
  • Regelverstöße und Beschädigungen sind sofort im Schützenhaus zu melden. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Schützen.

Haftung des Schützen

  1. Der Schütze haftet für Schäden, die schuldhaft durch ihn entstehen. Er haftet auch für das Verschulden von Schützen und Gästen, die sich mit Wissen, Duldung und auf Veranlassung des Schützen im oder am Parcours aufhalten. Für höhere Gewalt haftet er nicht.
  2. Der Parcoursbetreiber überträgt die Haftung für Personen- und Sachschäden für die Zeit der Benutzung des Parcours auf den Schützen.

Ergänzung zur Parcour-Ordnung des 3D Parcour im Schneetal Wemding

Unsere allgemeine Parcourregeln behalten ihre

Gültigkeit und sind einzuhalten.

Liebe Parcourbesucher des 3D Parcour im Schneetal Wemding!

Die Bayerische Staatsregierung hat seitens der Corona Krise folgende Vorgaben bzw. Richtlinien erlassen.

Unsere geltende PARCOURSORDNUNG wurde deshalb ERWEITERT, welche ab sofort und bis auf Widerruf gilt. Als Parcoursbetreiber sind wir verpflichtet diese einzuhalten.

Grundvoraussetzung dafür, ist die strikte Einhaltung der Hygiene-u. Abstandsregeln.

  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutz bei der Anmeldung und im direkten Gespräch
  • Mindestabstand von 1,5 m bis 2 m unbedingt einhalten
  • Handdesinfektion vor dem Eintrag ins Parcourbuch verwenden (Spender steht bereit)
  • Eintrag ins Parcourbuch ist zwingend für jeden

Schützen, Schützin, auch Kinder erforderlich, alle einzeln auflisten  - dies gilt auch für Vereinsmitglieder!!!!!!!

  • Anmeldeformular muss vollständig und leserlich ausgefüllt werden!
  • Maximal 5 Personen gleichzeitig auf dem Einschießplatz, hier darf nur eine familienfremde Person dabei sein
  • Jeder Schütze zieht nur seine eigenen Pfeile
  • Scheiben/Ziele/3D-Tiere nicht mit bloßer Haut berühren! Zum Pfeileziehen Handschuh/Tuch benützen oder mit einem anderen bedeckten Körperteil dagegenstemmen!
  • Bei mehreren Gruppen auf dem Parcour, mind. eine Station Sicherheitsabstand
  • Beim Überholen von Schützen Mindestabstand einhalten!
  • Es befindet sich immer nur ein Schütze am Pflock
  • Nach Beendigung der Parcourrunde unbedingt aus dem Parcourbuch austragen
  • Eigenes Schreibmaterial (Kugelschreiber) verwenden

Zur Erklärung: Diese Daten werden im Rahmen der Richtlinien des DSGVO behandelt und nur im Fall, dass ein Schütze oder Schützin positiv auf Covid19 getestet wird und er/sie angibt auf einen unsere Parcours gewesen ist, den offiziellen Behörden vorgelegt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach 6 Monaten vernichtet. Wir sind als Verein/Parcoursbetreiber dazu verpflichtet diese Personenstammdaten vollständig zu führen und dafür verantwortlich.

Die Einhaltung der Verhaltensregeln wird kontrolliert, bei nicht Einhalten der Regeln wird ein Parcoursverbot verhängt!

BSSB-Info von 6. Mai 2020

https://www.bssb.de/bssb/BSSB-Info_-_Aktuelles_zur_Covid-19-Pandemie_-_Stand_06-05-2020.pdf
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